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Wird ihr Unternehmen von den neuen Transparenz­vorschriften über Nachhaltigkeits­aspekte betroffen sein?

Strengere Vorgaben wie das Verbot von Greenwashing und neue EU-Richtlinien zwingen Schweizer Unternehmen zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Doch wie können sie die rechtlichen Anforderungen meistern und daraus strategische Vorteile ziehen? Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

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Wird ihr Unternehmen von den neuen Transparenz­vorschriften über Nachhaltigkeits­aspekte betroffen sein?

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  • Die wachsenden ESG-Regulierungen fordern Schweizer Unternehmen, nachhaltige und transparente Geschäftspraktiken umzusetzen.
  • Nationale und internationale Vorgaben wie das Verbot von Greenwashing und EU-Richtlinien prägen die Gesetzeslandschaft.
  • Unternehmen müssen ihre ESG-Berichterstattung an klare Standards anpassen und umfassende Massnahmen zur Risikominimierung in Lieferketten treffen.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) setzt hierfür klare Zwischenziele und spezifische Referenzwerte für verschiedene Industriesektoren. Es verpflichtet alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Grösse – ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten.

Zusätzlich will der Bundesrat Anpassungen am Obligationenrecht vornehmen, um die «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» an die verschärften EU-Normen wie den Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auszurichten. Dadurch werden beispielsweise auch Unternehmen, die als Lieferanten für berichtspflichtige Firmen agieren, zunehmend aufgefordert, ebenfalls Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Grafik zum Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directiv (CSRD)

Der Geltungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directiv (CSRD) wird schrittweise ausgeweitet.

Anforderungen und Standarts bei der Nachhaltigkeits­berichterstattung

Schweizer Unternehmen haben die Wahl, sich bei der Nachhaltigkeits­berichterstattung entweder am EU-Standard (ESRS) oder an einem anderen gleichwertigen Standards zu orientieren. Welche Standards als gleichwertig anerkannt werden, legt der Bundesrat noch fest.

CAS Sustainable Management

Im CAS Sustainable Management der Hochschule Luzern werden aktuelle Nachhaltigkeitsfragen praxisnah beantwortet. Mit dem Kursstart im April 2025 wurde das Konzept neu ausgerichtet, um Teilnehmende optimal auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Die Praxisorientierung und Umsetzbarkeit stehen im Vordergrund. Ziel ist ein konkreter Beitrag zur CO₂-Reduktion und nachhaltigen Unternehmensentwicklung («Beyond Reporting»).

Mehr Informationen finden Sie hier.

Die neuen Anforderungen verlangen umfassende Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Unternehmen müssen dabei das Prinzip der «doppelten Wesentlichkeit» anwenden: Berichtet werden muss sowohl über die Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen als auch über die Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel.

Die Vorgaben der CSRD werden durch die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) konkretisiert. Die Berichte müssen zuverlässig, vergleichbar und auf die Bedürfnisse verschiedener Stakeholder ausgerichtet sein, um die Transparenz und Bewertung der Nachhaltigkeits­bemühungen zu verbessern.

Um die relevanten Themen eines Unternehmens zu identifizieren ist eine Wesentlichkeitsanalyse entscheidend. Diese Analyse muss das Konzept der doppelten Materialität berücksichtigen, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken und Chancen in den Berichten abgedeckt sind. Die Unternehmen müssen gründlich evaluieren, welche Themen sie in ihren Nachhaltigkeitsberichten behandeln.

Grafik mit Themen, die Unternehmen evaluieren müssen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Quelle: Heller-Herold und Link (2025)

Strengere Vorgaben für Lieferketten

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zielt darauf ab, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu stärken. Sie verlangt von Unternehmen, Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, Massnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen und über ihre Aktivitäten zu berichten. Die Einbindung von Zulieferern in Nachhaltigkeitsinitiativen kann herausfordernd sein, wenn diese nicht bereit oder in der Lage sind, die geforderten Standards zu erfüllen.

Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferkette auf ESG-Risiken untersuchen, was oft schwierig und zeitintensiv ist, insbesondere bei globalen Lieferanten. Verträge mit Lieferanten müssen angepasst werden, um ESG-Anforderungen wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten oder Umweltstandards klar zu regeln. Die neuen Regulierungen, insbesondere im Bereich der Lieferkettensorgfalt, stellen hohe Anforderungen an das Lieferkettenmanagement.

Verbot von Greenwashing

Weiter wurde auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst. Unlauter handelt, wer Angaben über sich, seine Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können.

Das UWG wurde angepasst, um irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Greenwashing) ausdrücklich zu verbieten. Die wichtigsten Änderungen umfassen: Unternehmen müssen sämtliche Aussagen zu Umweltvorteilen klar und überprüfbar belegen. Qualitative Aussagen «nachhaltig», «klimaneutral», «grün», «C02-frei», etc. dürfen nicht ohne vorhanden Beweis der Aussage getätigt werden. Verletzungen des UWG können zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die Anpassung des Gesetzes zielt darauf ab, dass Kunden durch klare und transparente Informationen in die Lage versetzt werden sollen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

ESG in Unternehmen verankern

Um den rechtlichen Anforderungen im Bereich ESG nicht nur gerecht zu werden, sondern diese auch als strategischen Vorteil zu nutzen, bedarf es durchdachter und proaktiver Massnahmen:

  • ESG sollte nicht als isoliertes Thema betrachtet werden, sondern fest in die Unternehmensstrategie integriert sein.
  • Klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsebene definieren.
  • Eine präzise und realistische Festlegung von Nachhaltigkeitszielen bildet das Fundament der ESG-Strategie.
  • ESG-Aspekte in alle Unternehmensbereiche integrieren, darunter Produktentwicklung, Einkauf und Marketing.
  • Den steigenden Anforderungen an Transparenz und Berichterstattung mit einem belastbaren ESG-Datenmanagement begegnen.
  • Interne und externe Schulungen anbieten, um das notwendige Wissen aufzubauen und das Engagement der Mitarbeitenden zu fördern.
  • Lieferkettenmanagement optimieren durch enge Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.
  • Innovationen und angepasste Geschäftsmodelle als strategische Chancen nutzen.
  • Gesetzesinitiativen und regulatorische Trends aktiv beobachten und darauf rechtzeitig reagieren.
  • Kooperationen mit Branchenverbänden, NGOs und Regulierungsbehörden intensivieren, um gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln.

Die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen im Bereich ESG entwickeln sich kontinuierlich weiter. Die ESG-Transformation ist für Schweizer Unternehmen eine Herausforderung und Chance zugleich. Gesetzliche Vorgaben fördern Transparenz und Nachhaltigkeit, während strategische ESG-Integration Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Proaktives Handeln sichert langfristigen Erfolg und ermöglicht es Unternehmen, einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft zu leisten.

Sustainability Toolbook

Im ersten Quartal 2025 erscheint das Buch «Das Sustainability Toolbook». Herausgeber ist der Co-Studienleiter Prof. Dr. Patrick Link zusammen mit Gina Heller-Herold. Das Buch ist bereits online vorbestellbar. Es richtet sich an Führungskräfte und Nachhaltigkeitsverantwortliche und bietet praxisnahe und umfassende Darstellung der strategischen Grundlagen, der legalen Anforderungen und der Umsetzung von Nachhaltigkeit im Unternehmen. Es bietet zahlreiche Vorlagen und vordefinierte Templates, um Nachhaltigkeit strukturiert und agil umzusetzen. Ziel ist die wirtschaftliche und resiliente Umsetzung von Nachhaltigkeit im Unternehmen.

Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Bestellung finden Sie hier.

Deklaration: Dieser Inhalt wurde von der Hochschule Luzern im Rahmen der Zusammenarbeit mit Sustainable Switzerland selbst erstellt.

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