Die Schweiz und die Biodiversität: Die Gesetze sind gut, doch bei der Umsetzung redet man sich raus
Erfolgsmeldungen aus dem Naturschutz gibt es durchaus. Aber es könnten noch viel mehr sein.
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Das Hochmoor Les Ponts-de-Martel ist renaturiert – hier wurde das Gesetz vollzogen. Bild: NZZ
Erfolgsmeldungen aus dem Naturschutz gibt es durchaus. Aber es könnten noch viel mehr sein.
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3 Min. • • Kommentar von Esther Widmann, «Neue Zürcher Zeitung»
Seit dem Jahr 1987 garantiert die Schweizer Verfassung den Erhalt der Moore. Während im Nachbarland Deutschland bis heute legal Torf abgebaut und damit Moor zerstört wird, sind in der Schweiz seit fast vierzig Jahren alle noch existierenden 240 Quadratkilometer Hoch- und Flachmoor geschützt.
Ebenfalls 1987 verabschiedete die Regierung ein Gesetz zur Bewahrung von 7000 konkreten Flächen, die der Bund als für die Biodiversität besonders wichtig und wertvoll einstuft: Neben Hoch- und Flachmooren sind das Auen, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen und -weiden. Alle diese Biotope bedeckten 1850 noch grosse Teile der Schweiz, heute sind sie zu 90 Prozent verschwunden. Was übrig ist, so klein, zerschnitten und isoliert es auch ist, ist per Gesetz geschützt.
Die Schweiz hat gute Gesetze für den Naturschutz. Wenn sie umgesetzt werden, wirken sie. Nur leider passiert das nicht immer.
Ein Gesetz verbesserte die Wasserqualität
Die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften hat jüngst den Zustand der Biodiversität in der Schweiz in einem Bericht bewertet. Insgesamt ist der Zustand schlecht, das lässt sich nicht anders sagen. Wo es Lichtblicke gibt, liegt das mitunter an den Gesetzen.
So hat das 1957 erstmals erlassene und 1972 totalrevidierte Gewässerschutzgesetz die Wasserqualität erheblich verbessert. Der Bund unterstützte die Kantone beim Bau von Kläranlagen; später passte er das Gesetz an, um Wasserkrafterzeugung ökologisch verträglicher zu machen, auch das erfolgreich.
Die gesetzlich geschützten 7000 Flächen wertvoller Biotope bedecken 2,3 Prozent der Landesfläche – nicht viel, aber ein grosser Hebel für die Biodiversität. Diese Flächen zu erhalten, ist Konsens.
Die aus diesem Konsens geborenen Gesetze bewirken, dass Trockenwiesen gepflegt werden. Das heisst: Sie werden gemäht und verbuschen nicht. Der Rückgang bestimmter Amphibienarten hat sich in den vergangenen 15 Jahren verlangsamt oder wurde sogar gestoppt. In renaturierten Mooren fliegt seit 2008 wieder die Grosse Moosjungfer, eine Libelle, die zuvor seit 1960 nicht mehr gesichtet worden war und eine der am stärksten gefährdeten Tierarten der Schweiz ist.
Der Schutz wird nicht bei allen Flächen umgesetzt
Aber obwohl seit 1987 in der Verfassung steht, dass die Moore zu bewahren sind, ist der Schutz nur bei drei Vierteln der Hochmoore umgesetzt, bei Flachmooren nur bei 59 Prozent. Bei den Auen und den Amphibienlaichgebieten sind die Zahlen ähnlich. Bei den Trockenwiesen und -weiden ist sogar nur knapp ein Drittel in der Praxis geschützt.
Das bedeutet: In vielen Fällen hat der Kanton kein Schutzgebiet ausgewiesen, den Erhalt nicht mit dem Parzelleneigentümer vereinbart, existieren keine Verträge über Pflege und Unterhalt, wird intensive Landwirtschaft betrieben, wachsen Büsche und Bäume statt seltener Blumen oder Torfmoos.
Vorgeschrieben sind auch Pufferzonen um die geschützten Flächen. Sie sollen unter anderem den Nährstoffeintrag etwa durch Dünger aus der Landwirtschaft verhindern. Aber oft fehlen sie.
Dann aber kann das Gesetz nicht als vollzogen gelten.
Nur im Naturschutz wird Nichtvollzug von Gesetzen akzeptiert
Die Begründung für das Vollzugsdefizit lautet seit Jahren gleich: Geld- und Personalmangel. Das ist eine Ausrede. Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Umwelt wären einmalig 1,6 Milliarden Franken nötig, um alle sanierungsbedürftigen per Gesetz geschützten Biotope in einen vitalen Zustand zu versetzen, also zum Beispiel Moore wiederzuvernässen. Alle Flächen zu pflegen, würde jährlich etwa 126 Millionen Franken kosten.
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hat der Bund 2,8 Milliarden Franken für Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe bewilligt.
Und je länger man wartet, desto schlechter wird der Zustand der Flächen und desto teurer wird die Sanierung am Ende.
Wenn eine Regierung ein Gesetz aus Geld- und Personalmangel nicht vollziehen kann, würde man in jedem anderen Fall wohl sagen: Die haben ihren Laden nicht im Griff. Der Naturschutz ist vermutlich der einzige Bereich, in dem der Nichtvollzug von Gesetzen aus Geld- und Personalmangel so schulterzuckend akzeptiert wird.
Dieser Artikel behandelt folgende SDGs
Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung, vereinbart von den UN-Mitgliedsstaaten in der Agenda 2030. Sie decken Themen wie Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergleichheit, sauberes Wasser, erneuerbare Energie, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Infrastruktur, Klimaschutz und den Schutz der Ozeane und der Biodiversität ab.
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