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Die EU verlangt künftig besondere Sorgfaltserklärungen für die Einfuhr von Produkten wie Kakao oder Kaffee. Foto: Pixabay

Wirtschaft Partner Inhalt: Kellerhals Carrard

Welche Vorschriften müssen KMU beachten?

Kinderarbeit, Konfliktmineralien, Klimaberichterstattung: Im Nachhaltigkeitsbereich gibt es immer mehr Gesetze. Auch KMU sind gefordert. Unter Umständen empfiehlt es sich für sie, die Unterstützung externer Experten in Anspruch zu nehmen.

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Die Missachtung von Nachhaltigkeitsvorschriften kann unterschiedliche Folgen haben. Wenn eine Gesellschaft, die hierzu verpflichtet ist, in der Schweiz keinen oder einen unrichtigen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, kann ein Verwaltungsrat mit bis zu 100 000 Franken gebüsst werden. Das im Mai beschlossene EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) sieht sogar Bussen von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vor.

Ebenfalls denkbar sind zivilrechtliche Forderungen. Die Klimaklage gegen Holcim ist ein Beispiel hierfür. Im Fokus der Nachhaltigkeitsvorschriften standen bis jetzt vor allem die grossen Unternehmen. Als Lieferanten dieser Unternehmen treffen sie aber auch vermehrt KMU. Um die eigenen Pflichten erfüllen zu können, werden immer mehr Kunden von ihren Lieferanten Informationen oder Zusicherungen verlangen. Wer diese Informationen oder Zusicherungen nicht geben kann, weil er sich nicht selber frühzeitig in seiner eigenen Lieferkette abgesichert hat, könnte Umsatz verlieren.

Die Schokoladenherstellerin Maestrani, ein KMU mit 150 Mitarbeitenden, beschäftigt sich schon länger mit ihrer Lieferkette. 1987 hat sie die erste biologische Schokolade in Europa hergestellt. Seit 2016 verarbeitet sie nur noch zertifizierte Kakaobohnen. Heute haben 100 Prozent der Kakaobohnen für ihre eigenen Marken sogar ein Fairtrade- Max-Havelaar- und/oder ein Bio- Label. Daneben führt Maestrani jährlich eine Lieferantenanalyse durch, bei der insbesondere die Einhaltung des Children’s Right Index geprüft wird. Ausserdem stellt das Unternehmen ein Verfahren bereit, das genutzt werden kann, um einen Verdacht auf Menschenrechtsverletzung zu melden. Über ihre Massnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten veröffentlicht Maestrani einen Bericht, der seit diesem Jahr für Schweizer Unternehmen mit erhöhtem Risiko für Kinderarbeit bei ihren Lieferanten Pflicht ist. Betreffen wird Maestrani auch die EU-Entwaldungsverordnung, deren Inkrafttreten die EU-Kommission um 12 Monate auf 2026 verschieben will. Ihr zufolge dürfen Produkte wie Kaffee und Schokolade nur noch mit einer besonderen Sorgfaltserklärung in die EU eingeführt werden.

Direkt anwendbar sind auf Schweizer KMU heute noch wenige Nachhaltigkeitsvorschriften. Sorgfaltspflichten gelten für KMU, die Mineralien oder Metalle aus Konfliktgebieten in die Schweiz einführen oder hier bearbeiten und die gesetzlichen Mindestmengen überschreiten. Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen in Bezug auf Kinderarbeit zumindest eine Risikoprüfung durchführen. Eine Schätzung im Auftrag des Bundes geht davon aus, dass diese Vorschriften zu Konfliktmineralien oder Kinderarbeit bis zu 1200 Unternehmen erfassen.

Rohstofffirmen sind ab einer gewissen Grösse verpflichtet, einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu veröffentlichen. Die Gesetzgebung geht aber weiter. Die EU hat im Juli mit dem Lieferkettengesetz umfangreiche Vorschriften erlassen mit dem Ziel, den Schutz von Menschenrechten und Umwelt auszubauen. Das EU-Lieferkettengesetz wird in den nächsten Jahren gestaffelt von den EU-Mitgliedsländern umgesetzt und soll ab dem Geschäftsjahr 2028 auch für erste Schweizer Unternehmen verbindlich werden, ab dem Geschäftsjahr 2029 dann für alle mit einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro im EU-Raum.

«Das Lieferkettengesetz der EU sieht sogar Bussen von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vor.»

Im Juni hat der Bundesrat eine Vorlage zur Verschärfung der Schweizer Nachhaltigkeitsvorschriften in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat schlägt insbesondere vor, dass auch KMU ab 250 Vollzeitstellen, 25 Millionen Franken Bilanzsumme und/oder 50 Millionen Franken Umsatz einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, wie dies kotierte Unternehmen in diesem Jahr zum ersten Mal getan haben. Die Schwellen entsprechen jenen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird aber weiter gezogen als unter dem EU-Lieferkettengesetz, das Unternehmen, die nicht mehr als 1000 Mitarbeitende und einen Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben, ausnimmt.

Auch wenn sich vieles erst noch entwickelt, werden gerade exportorientierte KMU nicht umhin kommen, sich mit Nachhaltigkeitsvorschriften auseinanderzusetzen – eine Herausforderung für viele. Ein erster Schritt ist, sich einen Überblick über die auf sie und ihre wichtigsten Kunden anwendbaren Vorschriften zu machen. Ein zweiter Schritt wäre eine eigene Risikoanalyse, um in einem dritten Schritt gegebenenfalls konkrete Massnahmen umzusetzen. Aufgrund der Komplexität kann dies Zeit und auch den Beizug von externen Beratern erfordern.

Deklaration: Dieser Inhalt wurde von Kellerhals Carrard im Rahmen der Partnerschaft mit Sustainable Switzerland selbst erstellt.

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