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Quelle: Jonas Oesch, David Vonplon, «Neue Zürcher Zeitung»
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Die Schweiz will Solarstrom massiv ausbauen, doch viele Anlagenbesitzer könnten bald weniger verdienen

Das Stromgesetz will die Einspeisevergütung für Solarstrom vereinheitlichen. Mit dem vorgeschlagenen Modell wären aber viele PV-Anlagen-Besitzer in den letzten Jahren schlechter gefahren. Das zeigt eine NZZ-Analyse.

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Die Schweiz will Solarstrom massiv ausbauen, doch viele Anlagenbesitzer könnten bald weniger verdienen

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Wer eine Solaranlage auf sein Dach montiert, kann überschüssigen Strom an seinen Stromversorger verkaufen. Den Preis hat bisher jeder der über 600 Versorger der Schweiz selbst festgelegt. Dieser Flickenteppich wird schon lange kritisiert, denn er kann dazu führen, dass sich in manchen Gemeinden der Bau von dachfüllenden Solaranlagen nicht lohnt. Das neue Stromgesetz, über das die Schweiz am 9. Juni abstimmt, will das nun ändern.

Anlagenbesitzer sollen in Zukunft mindestens den Preis für ihren Strom bekommen, für den er an der europäischen Strombörse gehandelt wird. Um sie zusätzlich vor den täglichen Schwankungen des Börsenpreises zu schützen, wird der Durchschnittspreis des Quartals veranschlagt. Schliesslich präzisiert die Verordnung, dass der Preis für die Besitzer von kleinen Anlagen nicht unter 4,6 Rappen fallen darf.

Doch profitieren Hausbesitzer mit einer PV-Anlage auf dem Dach tatsächlich von der neuen Regelung? Eine Analyse der NZZ kommt zum gegenteiligen Schluss. Denn wendet man diese Regeln für die letzten sieben Jahre an, wäre die Einspeisevergütung in 70 Prozent der Gemeinden tiefer gewesen. So zum Beispiel in Basel, Bern oder Luzern. Nimmt man die Einwohnerzahl als Mass, so wären es 65 Prozent gewesen, die weniger erhalten hätten.

Ein Anlagenbesitzer in Airolo hätte im Schnitt zwar 4 Rappen mehr für eine Kilowattstunde Strom bekommen. In Zug oder Olten dagegen wären es 4 Rappen weniger gewesen. Eine Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in der Stadt Zug hätte damit ein paar hundert Franken pro Jahr weniger eingebracht.

Entscheidend ist, wie sich der Strompreis entwickelt

Es ist schwer abzuschätzen, ob das auch in Zukunft gelten würde. Der Marktpreis war in den Jahren wegen der Energiekrise speziell hoch. Damals erhielt Europa wegen des Ukraine-Krieges plötzlich deutlich geringere Gaslieferungen aus Russland. Der Strompreis schnellte in bisher ungekannte Höhen. Seither ist der Preis wieder gesunken, er liegt aber immer noch deutlich über den Tiefpreisen vor der Krise.

Bleibt der Markt angespannt und der Strompreis so hoch, würden PV-Anlagen-Besitzer mit einer Marktpreisvergütung deutlich besser fahren. Die Stromversorger boten auch während der Krise im Schnitt nur 12 Rappen pro Kilowattstunde für Besitzer von kleinen Anlagen. Der Marktpreis bewegte sich dagegen zwischen 20 und 40 Rappen. Das verdeutlicht: Mit dem Stromgesetz wird die Einspeisevergütung nicht zwingend tiefer, aber sicher volatiler.

Das Bundesamt für Energie argumentiert, dass es den Versorgern weiterhin freistehe, mehr für den Strom bezahlen. «Bereits heute zahlen die Netzbetreiber unterschiedlich hohe Tarife. Es dürfte auch künftig Netzbetreiber geben, die höhere Tarife vergüten», erklärt ein Sprecher.

Derzeit werden jedoch in ganz Europa Photovoltaikanlagen zugebaut. Deshalb ist abzusehen, dass künftig im Sommerhalbjahr konstant zu viel Strom produziert wird. Bereits in den letzten Jahren ergaben sich dadurch an manchen Tagen negative Strompreise auf dem europäischen Markt. Langfristig könnte der Solarstrom im Sommer deshalb konstant bloss mit dem Mindestpreis vergütet werden. Im Sommerhalbjahr produzieren die Anlagen aber 73 Prozent des Stroms.

Lohnt es sich, das ganze Dach mit Solarpanels zu bestücken?

Swissolar und andere Vertreter der Stromerzeuger mahnen, dass der Mindestpreis zu tief angesetzt sei. Für 4,6 Rappen pro Kilowattstunde lohne es sich nicht, Anlagen zu bauen, die mehr Strom produzierten als der Eigenbedarf.

Für Endverbraucher liegt der mittlere Strompreis in der Schweiz bei 30 Rappen pro Kilowattstunde. So viel ist eine Kilowattstunde wert, die man selber produziert und verbraucht. Der zusätzlich eingespeiste Strom ist also deutlich weniger wert. Doch braucht es diesen, damit die Energiestrategie des Bundes aufgeht. Sie sieht vor, dass 2050 ein Viertel aller Dachflächen in der Schweiz Energie produziert.

Die Solarbranche kämpft deshalb für einen höheren Mindestpreis von 8 Rappen pro eingespeiste Kilowattstunde. Damit kehrt sich das Bild vom Anfang um. Setzt man eine Mindestvergütung von 8 Rappen über die letzten sieben Jahre an, wäre die Einspeisevergütung in 70 Prozent der Gemeinden höher gewesen:

Ein zu hoher Mindestpreis macht den Strom teurer

Gegen einen hohen Mindestpreis wehren sich Energieversorger wie die BKW. Die Stromversorger sind per Gesetz verpflichtet, den Solarstrom zu kaufen. Deshalb fürchten sie, dass sie im Sommer grosse Mengen Strom kaufen müssen, den sie gar nicht brauchen, und das zu einem Preis, der weit über dem Marktpreis liegt. Das würde dann auch zu höheren Strompreisen für ihre Kunden führen.

Die BKW sähe es lieber, wenn Hausbesitzer ihre Anlagen so bauen würden, dass sie so viel Strom wie möglich im Winter produzieren und dafür weniger im Sommer. Das ist zum Beispiel möglich, indem man die Panels an der Fassade montiert oder steiler stellt. Damit das passiert, müssen die Vergütungen im Winter hoch und im Sommer tief sein. Alles andere setze die falschen Anreize, argumentiert die BKW.

Methodik

Effektive Vergütungen der Stromversorger Die Daten mit den effektiven Vergütungen stammen von pvtarif.ch. Der Verband unabhängiger Energieerzeuger erfasst diese seit 2015 für fast alle Stromversorger der Schweiz. Die NZZ rechnet mit den Vergütungen für eine Kleinanlage mit Eigenverbrauch. Auch der Herkunftsnachweis wird berücksichtigt. Für jede Gemeinde wird der Stromversorger mit dem höchsten Preis für ein Jahr gewählt. Damit wird die mittlere Vergütung für die Jahre 2017 bis 2023 pro Gemeinde berechnet.

Marktpreis pro Quartal Der Marktpreis basiert auf dem quartalsweisen Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie. Für die Jahre 2018 bis 2023 ist dieser nach der tatsächlichen Produktion der Photovoltaikanlagen gewichtet. Für das Jahr 2017 wird der Quartalspreis verwendet, der mit der gesamten Stromproduktion gewichtet ist. Für Quartale, in denen der Marktpreis unter dem Minimum von 4,6 bzw. 8 Rappen lag, wird er darauf angehoben.

Mittlere effektive Vergütung pro Jahr Für alle Gemeinden wird ein gewichteter Durchschnitt berechnet. Gewichtet wird nach Anzahl Einwohner der Gemeinde im Jahr 2021.

Mittlerer Marktpreis Das 7-Jahre-Mittel des Marktpreises wird berechnet, indem ein gewichteter Durchschnitt über die Quartalspreise gerechnet wird. Die Gewichtung richtet sich nach der Stromproduktion: In den Wintermonaten werden 27 Prozent des Stroms produziert, in den Sommermonaten 73 Prozent.

Der komplette Code zur Analyse ist auf Github einsehbar.

Jonas Oesch, David Vonplon, «Neue Zürcher Zeitung» (07.05.2024)

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Dieser Artikel behandelt folgende SDGs

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung, vereinbart von den UN-Mitgliedsstaaten in der Agenda 2030. Sie decken Themen wie Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergleichheit, sauberes Wasser, erneuerbare Energie, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Infrastruktur, Klimaschutz und den Schutz der Ozeane und der Biodiversität ab.

7 - Bezahlbare und saubere Energie
9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
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