Einheitliche Vorgaben
Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungs-Initiative wurden hierzulande neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen ab einer bestimmten Grössenordnung beschlossen, was viele Banken und Versicherungen miteinschliesst. Inhaltlich geht es um Umwelt-, Arbeits- und Sozialbelange – und natürlich um das Klima (Artikel 964a–964c, Obligationenrecht).
Was mit der geforderten Berichterstattung speziell zum Klimaschutz gemeint ist, hat der Bundesrat wiederum in einer eigenen Verordnung dargelegt, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Dabei wurden die international anerkannten Empfehlungen der «Task Force on Climate related Financial Disclosures» (TCFD) von 2017 als verbindlich erklärt.
Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, «einheitliche, verlässliche und zukunftsgerichtete» Vorgaben zu machen, erklärt Xenia Karametaxas, Policy Advisor Sektion Nachhaltige Finanzen beim Finanzdepartement (EFD) in Bern. Denn eine aussagekräftige und vergleichbare Klimaberichterstattung schaffe Rechtssicherheit und mehr Transparenz im Finanzsektor, senke die Transaktionskosten bei Investitionen und erleichtere es auch Unternehmen, sich am Markt Kapital zu beschaffen. Salopp formuliert, sollen Investoren und Märkte wissen, woran sie bei einem Unternehmen dran sind.
Allerdings haben es die TCFD-Empfehlungen in sich. Berichtspflichtige Firmen könnten daher gar nicht früh genug anfangen, sich damit auseinanderzusetzen, ist Kay Schwarzer, Experte Banking Consulting bei Swisscom, überzeugt. Swisscom unterstützt Kunden dabei, ein TCFD-konformes Klimarisikomanagement umzusetzen und das nötige Datenmanagement zu betreiben. 2025 müssen die ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2024 stehen und der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Zumindest erklärt die Verordnung den Unternehmen, was auf sie zukommt.
Vier Baustellen auf einmal
Die TCFD-Vorgaben umfassen nicht nur das eigentliche Management klimabezogener Risiken, sondern auch die Themen Governance, Strategie und Messgrössen. Im schlimmsten Fall tun sich also für Unternehmen vier Baustellen zugleich auf. Ein Trost: Das Reporting versteht sich als Prozess. Unternehmen können sich von Jahr zu Jahr verbessern – etwa bei der Absenkung der CO₂-Emissionen. Von zentraler Bedeutung ist allerdings ein proaktives Klimarisikomanagement: Hier geht es darum, klimabedingte Risiken erst einmal zu identifizieren und sie in Form von Umsätzen, Betriebs-, Kapital-, Investitions- oder Personalkosten zu quantifizieren. Dabei unterscheidet TCFD zwischen akuten beziehungsweise dauerhaften physischen Risiken wie Hitzewellen oder Überflutungen und – ebenfalls klimabedingten – «Transitionsrisiken». Dazu gehören etwa Energiekosten, neue Gesetze, Imageverluste oder ein verändertes Marktverhalten der Konsumenten.