Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat am Dienstag das Urteil zur Klage der Schweizer Klimaseniorinnen gesprochen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat der EGMR dem Verein recht gegeben. Das Gericht befindet, dass die Schweizer Regierung durch das Verfehlen früherer Emissionsreduktionsziele einige Menschenrechte verletzt hat.
Die von Greenpeace initiierte Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz wollte mit der Klage erreichen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die Klimaseniorinnen gaben an, dass sie durch mangelnde Klimaschutzmassnahmen in ihrem Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben verletzt würden.
Das Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann, könnte die Regierung in Bern dazu zwingen, bessere Massnahmen zur Emissionsreduzierung zu ergreifen, einschliesslich einer Überarbeitung ihrer Emissionsreduzierungsziele für 2030.
Die Klage der Schweizerinnen gilt als erste Klimaklage überhaupt, die vor dem EGMR verhandelt wurde. Der Gerichtshof hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes.