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Wirtschaft Partner Inhalt: economiesuisse

Mit Selbstregulierung «Greenwashing» vermeiden

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt jede Form von Greenwashing ab. In den nächsten Monaten wird sie deshalb die Weiterentwicklung ihrer Selbstregulierung vorantreiben und sich weiterhin in den Dialog mit den Behörden einbringen.

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Mit der zunehmenden Bedeutung von Sustainable Finance hat die Adressierung von Greenwashing verstärkt Aufmerksamkeit gewonnen. So auch in der Schweiz: Der Bundesrat hat im Dezember 2022 seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor veröffentlicht und das Eidge-nössische Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, mit anderen Behörden, der Branche und Nichtregierungsorganisationen Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Ende Oktober 2023 hat er zum weiteren Vorgehen informiert. Das EFD wird bis Ende August 2024 eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe ausarbeiten. Wenn die Branche – konkret die drei Verbände Asset Management Association Switzerland (AMAS), die SBVg und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) – ihre Selbstregulierungen dahingehend weiterentwickeln, dass sie den Standpunkt des Bundesrates abbilden, wird das EFD auf die Einführung dieser Verordnung verzichten.

Selbstregulierung: flexibel und praxisnah

Wie auch AMAS und SVV lehnt die SBVg Greenwashing ab, denn die Integrität von Finanzdienstleistungen und -produkten ist von zentraler Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz. Deshalb unterstützt die SBVg das Anliegen des Bundesrates, effektive Massnahmen zu treffen, um Greenwashing zu vermeiden. Sie hat in diesem Zusammenhang bereits im Juni 2022 eine Selbstregulierung im Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung veröffentlicht, die auch einen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing leisten soll. Weiter hat sie sich in den letzten Monaten proaktiv in die behördengeleitete Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesratsstandpunktes eingebracht und die Weiterentwicklung ihrer Selbstregulierungen vorangetrieben. Bei der Selbstregulierung handelt es sich um ein bewährtes und etabliertes Instrument in der Schweiz. Selbstregulierung bezeichnet die Regulierung der Branche durch die Branche selbst und kann staatliche Regulierung in wesentlichen Punkten ergänzen und konkretisieren. Sie ist für die Mitglieder der jeweiligen Verbände obligatorisch und kann zusätzlich durch Nicht-Mitglieder freiwillig und damit ebenfalls verbindlich umgesetzt werden.

Dr. August Benz

«Als Verband unterstützt die SBVg das Bestreben des Bundesrats, die Position der Schweiz als führenden Standort für nachhaltige Finanzen zu festigen.»

Dr. August Benz

Leiter Private Banking und Asset Management und stv. CEO der SBVg

Die SBVg ist überzeugt, dass Selbstregulierung zum jetzigen Zeitpunkt ein wirksames und flexibles Instrument zur Vermeidung von Greenwashing darstellt. Das Thema Nachhaltigkeit unterliegt weiterhin einer hohen Dynamik und internationale Standards müssen erst noch etabliert werden. Gerade in einem solchen Umfeld bietet Selbstregulierung verschiedene Vorteile. Sie kann rasch und unkompliziert an neue Entwicklungen angepasst werden. Weil sie gemeinsam mit den Mitgliedern entwickelt wird, zeichnet sie sich zudem durch Praxisnähe und eine hohe Akzeptanz aus. Die erste Version der Selbstregulierung der SBVg ist im Januar 2023 in Kraft getreten und befindet sich zurzeit in Umsetzung. Dadurch können bereits Erfahrungen auf Seiten der Banken, der Kundinnen und Kunden und des Regulators gesammelt werden.

Weiterentwicklung der Selbstregulierung und Dialog

Vor diesem Hintergrund unterstützt die SBVg das im Oktober 2023 kommunizierte Vorgehen des Bundesrates. Sie wird die noch zu adressierenden Punkte bezüglich Greenwashing aufnehmen und diese gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern aufarbeiten, um dem EFD eine weiterentwickelte Version ihrer Selbstregulierung zu präsentieren. Als Verband unterstützt die SBVg das Bestreben des Bundesrats, die Position der Schweiz als führenden Standort für nachhaltige Finanzen zu festigen. Um einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten zu können, sind für die Branche Rahmenbedingungen wichtig, welche sowohl Rechts- und Planungssicherheit als auch Raum für Wettbewerb und Innovation bieten. Damit Greenwashing die Positionierung der Schweiz im Bereich Sustainable Finance nicht einschränkt, wird sich die SBVg weiterhin konstruktiv in die Arbeiten und den Dialog mit den Behörden einbringen.

Was bedeutet «Greenwashing»?

Greenwashing bedeutet gemeinhin, dass Finanzunternehmen vorgeben, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen mehr für Nachhaltigkeit oder Klimaschutz tun, als das effektiv der Fall ist. Die Integrität von Finanzdienstleistungen und -produkten ist von zentraler Bedeutung für den Schweizer Finanzplatz. Kundinnen und Kunden erwarten zu Recht Qualität von den hiesigen Finanzdienstleistern. Dies gilt selbstverständlich auch für als nachhaltig vermarktete Finanzprodukte. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt daher jede Form von Greenwashing ab. Entlang der operativen Tätigkeit einer Bank gibt es drei Stellen, an denen mögliches Greenwashing adressiert werden muss:

  1. Greenwashing liegt vor, wenn ein Finanzdienstleistungsunternehmen sich in seinem Auftritt nach innen und aussen als nachhaltig positioniert (zum Beispiel in der Werbung oder in Nachhaltigkeitsberichten), seine unternehmensinterne Praxis jedoch dem kommunizierten Bild widerspricht.

  2. Greenwashing liegt im Weiteren vor, wenn täuschende oder irreführende Angaben zu den Charakteristiken oder zur Zusammensetzung eines Produktes gemacht werden.

  3. Die Verantwortlichen einer Bank müssen sicherstellen, dass ESG-Kriterien (Environment, Social und Governance) in ihren Beratungsprozessen einfliessen und die Erwartungen von Kundinnen und Kunden erfüllt werden. Greenwashing liegt hier vor, wenn dies nicht gewährleistet ist.

Deklaration: Dieser Inhalt wurde von economiesuisse im Rahmen der Partnerschaft mit Sustainable Switzerland selbst erstellt.

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