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Gesellschaft

Hunde am Arbeitsplatz – geht’s noch?

Immer mehr Mitarbeitende möchten ihren Vierbeiner mit zur Arbeit bringen, doch am Thema «Bürohund» scheiden sich die Geister. Für die einen sind sie eine Bereicherung, für andere eine Zumutung. Wer hat die besseren Argumente?

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Hunde am Arbeitsplatz – geht’s noch?

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  • In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für Hunde am Arbeitsplatz.
  • «Bürohunde» können das Wohlbefinden der Mitarbeitenden steigern und zu einem entspannteren Arbeitsklima beitragen.
  • Mögliche Nachteile lassen sich durch geeignete Massnahmen und Rücksichtnahme meist vermeiden.
  • Allerdings sind laut Experten nicht alle Hunderassen für das Büro geeignet.

Die Befürworter von Hunden im Büro können sich auf wissenschaftliche Studien berufen, die zeigen, dass Hunde eine beruhigende Wirkung auf Menschen haben. Ihre pure Anwesenheit trage häufig dazu bei, den Stresslevel zu senken und die allgemeine Stimmung im Büro zu verbessern, heisst es. Die Forschung hat auch eine passende Erklärung für dieses Phänomen: Hunde am Arbeitsplatz sorgen dafür, dass der Cortisolspiegel (Stresshormon) beim Menschen sinkt, während das Wohlfühlhormon Oxytocin steigt. Eine US-Studie der Virginia Commonwealth University hat gezeigt, dass Arbeitnehmer mit Hunden erkennbar weniger Stress empfanden als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Hunde.

Die vermehrte Ausschüttung von Oxytocin trägt auch dazu bei, den emotionalen Zusammenhalt einer Gruppe zu stärken. Es ist daher nicht weit hergeholt, wenn man Hunde als «soziale Brückenbauer» bezeichnet. Sie sorgen für Geprächsstoff, fördern soziale Interaktionen und stärken das Gemeinschaftsgefühl, was sich positiv auf die mentale Gesundheit auswirkt. Wie eine Umfrage des deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ergeben hat, glauben 82 Prozent der Befragten, dass Hunde eine positive Wirkung auf das Betriebsklima haben. Beschäftigte in hundefreundlichen Büros berichten von einer höheren Arbeitszufriedenheit und fühlen sich weniger ausgebrannt.

Gut für Herz und Kreislauf

Und auch die körperliche Gesundheit wird gefördert: Gassigehen zwingt Hundehalter zu aktiven Pausen, was Rückenproblemen vorbeugt und den Kreislauf in Schwung hält. Eine Studie der American Heart Association deutet darauf hin, dass Hundehalter ein geringeres Risiko für Herzinfarkte haben. Kurze Pausen an der frischen Luft machen auch den Kopf frei für die nächsten Arbeitsschritte, Meetings oder Entscheidungen. Firmen, die das Mitbringen von Hunden erlauben, profitieren davon. Sie gelten nach innen und aussen als attraktiv und werden als mitarbeiterfreundlich angesehen. Das steigert die Zufriedenheit und Loyalität der Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber und bringt Pluspunkte beim Anwerben neuer Mitarbeitender.

Gassigehen zwingt Hundehalter zu aktiven Pausen an der frischen Luft, was wiederum die Gesundheit fördert und die Produktivität steigern kann. Bild: Imago

Studien zeigen, dass ein entspannteres Arbeitsklima die Produktivität erhöhen kann. Sofern der «Bürohund» die allgemeine Stimmung im Office hebt, dürfte sich seine Anwesenheit also auch leistungsfördernd auswirken.

Ängste und Allergien

Allerdings gibt es auch Argumente gegen den vierbeinigen Arbeitskollegen: Nicht jeder Mensch fühlt sich wohl in der Nähe von Hunden. Wer zum Beispiel Angst vor Tieren hat, wird sich von einem Hund im Büro beeinträchtigt fühlen, zumal wenn es sich um ein grösseres Exemplar handeln sollte. Das gilt auch für Mitarbeitende, die allergisch auf Hundehaare reagieren. Bei ihnen können Nies- und Augenreizungen oder auch Atemprobleme auftreten. Besonders in geschlossenen Büroräumen verbreitet sich Hundehaar schneller.

Hunde können Schmutz oder Bakterien ins Büro bringen, was zu einem erhöhten Infektionsrisiko führen könnte. In sensiblen Arbeitsbereichen, etwa im Gesundheitswesen und in der Lebensmittelindustrie, sind sie daher oft verboten. Hinzu kommt, dass unruhige Vierbeiner die Konzentration im Büroalltag stören oder zuviel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Wer haftet bei Schäden?

Hunde können auch etwas beschädigen oder im schlimmsten Fall Verletzungen verursachen, zum Beispiel wenn jemand über eine Leine stolpert. In solchen Fällen trägt der Hundehalter grundsätzlich die Verantwortung, aber auch Arbeitgeber sind möglicherweise von solchen unliebsamen Vorkommnissen tangiert.

In der Schweiz gibt es – wie in den meisten anderen Ländern – keine allgemeingültige Regelung zur Mitnahme von Hunden an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber entscheidet darüber. Einige Punkte sind jedoch wichtig:

  • Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf kein Hund ins Büro mitgebracht werden. Manche Unternehmen haben feste Regeln oder Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Hunden. So kann es sein, dass nicht jeder Hund erlaubt ist, auch wenn das unter Umständen als ungerecht empfunden wird. Nur weil ein Arbeitskollege seinen Mops mitbringen darf, bedeutet das nicht automatisch, dass ein anderer seinen deutlich grösseren Schäferhund mit zur Arbeit nehmen kann.

  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass keine Gesundheitsrisiken für Mitarbeitende bestehen.

  • Grundsätzlich haftet die Halterin oder Halter für Schäden, die ihr beziehungsweise sein Hund verursacht. Manche Betriebe verlangen den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung.

Dem Tier Grenzen setzen

Es stellt sich auch häufig die Frage, welche Hunde für ein Mitbringen ins Büro überhaupt geeignet sind. Eine zentrale Rolle spielt hier nach Expertenaussage die Rasse. Hüte- oder Jagdhunde strotzen vor Energie und wollen gefördert werden. Sie sind nach Ansicht von Hundetrainern ungeeignet, wenn Herrchen oder Frauchen acht Stunden pro Tag Ruhe zum Arbeiten brauchen und sich auch davor oder danach nicht übermässig viel mit dem vierbeinigen Partner beschäftigen können. Wer in einem Büro mit viel Durchgangsverkehr arbeitet, sollte auch nicht unbedingt ein Tier mitbringen wollen, das ein ausgeprägtes Territorialverhalten zeigt.

Wichtig ist laut Hundetrainern, dem Vierbeiner Grenzen zu setzen, indem man ihm beispielsweise eine Ruhephase vorgibt, und ihm einen festen Platz im Büro zu geben, etwa ein Körbchen, eine Decke oder einfach nur einen Bereich, wo er sich hinlegen soll.

Mit entsprechenden Vorkehrungen, einer guten Planung und gegenseitiger Rücksichtnahme lassen sich mögliche Konflikte um den «Bürohund» von vornherein vermeiden.

Dieser Artikel behandelt folgende SDGs

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung, vereinbart von den UN-Mitgliedsstaaten in der Agenda 2030. Sie decken Themen wie Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergleichheit, sauberes Wasser, erneuerbare Energie, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Infrastruktur, Klimaschutz und den Schutz der Ozeane und der Biodiversität ab.

3 - Gesundheit und Wohlergehen
8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

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