Zudem könne der Lärm beim Abbrennen der Raketen und Böller zu bleibenden Gehörschäden führen. Auch für Haus- und Wildtiere sei der plötzliche Lärm eine grosse Belastung, so das Bafu.
Umwelt- und Tierschutzorganisationen kritisieren die Pyro-Knallerei am 1. August darum schon seit Jahren. Gefordert wird, dass besonders Privatpersonen keine lauten Feuerwerke mehr abbrennen dürfen. Die Rechnung ist einfach: Je weniger Feuerwerkskörper in den Himmel gejagt werden, desto geringer ist die Umweltbelastung. Kritiker verweisen darauf, dass auch die Rückstände der Feuerwerkskörper wie zum Beispiel Kunststoff-, Aluminium- und Bleipartikel in den Boden gelangen und das Grundwasser sowie Flüsse und Seen verschmutzen können. Angeführt wird zudem die Brandgefahr, besonders bei trockenen, windigen Wetterbedingungen.
Auch wenn das Feuerwerk noch immer fester Bestandteil des Schweizer Nationalfeiertags ist, machen sich mancherorts Veranstalter und Gemeinden Gedanken über Alternativen. So wie zum Beispiel die Gemeinde Neuenegg (BE). Dort ist man dazu übergegangen, beleuchtete Wasserfontänen im Takt der Musik tanzen zu lassen – eine Lichtershow ganz ohne Knalleffekte. Die Stadt Bern wiederum hat 2022 ein spektakuläres Drohnenballett lanciert. Dies, nachdem das Stadtparlament im Jahr zuvor einen Verzicht auf das traditionelle Feuerwerk auf dem Hausberg Gurten beschlossen hatte. Andernorts sind Gemeinden und Kantone dazu übergegangen, die Regeln zu verschärfen. In einigen Ortschaften des Bündnerlandes ist das Abbrennen von Feuerwerk inzwischen gänzlich verboten. Teilweise ausgenommen ist davon nur Stilles Feuerwerk (etwa Vulkane, Wunderkerzen und bengalische Feuer).
Schon bald dürfte das Schweizer Volk über die Zukunft der Feuerwerke abstimmen. Die von Naturschützern eingereichte Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Lärm und Emissionen. Sie will insbesondere den Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private in der ganzen Schweiz verbieten. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, könnten hingegen weiterhin verkauft werden, hiess es. Zudem könnten für überregionale Veranstaltungen Ausnahmebewilligungen erteilt werden, etwa für 1.-August-Feiern. Der Bundesrat hat sich schon gegen die Initiative positioniert. Kantone und Gemeinde verfügten bereits über die erforderlichen Rechtsgrundlagen, um Feuerwerke einzuschränken, so die Begründung.