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Gesellschaft Wirtschaft Partner Inhalt: economiesuisse

«Wir brauchen endlich den grossen Wurf»

Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich für eine nachhaltige Altersvorsorge ein. Dazu gehört die Erhöhung des Rentenalters. Barbara Zimmermann, Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen, erklärt die Gründe.

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Die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Wie wird sie finanziert?

Barbara Zimmermann: Zu über 70 Prozent durch Lohnbeiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, sie geben dafür 8,7 Prozent des Bruttolohns. 20 Prozent steuert der Bund bei. Der Rest kommt aus der Mehrwertsteuer, Spielbankengewinnen und anderen Quellen. Die AHV wird im Umlageverfahren finanziert: Wer jetzt erwerbstätig ist, zahlt direkt die Rente der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Die zweite Säule hingegen, die Berufliche Vorsorge (BVG), funktioniert im Kapitaldeckungsverfahren. Dort spart jeder und jede für sich selbst. Wobei momentan auch dort systemfremd etwas umverteilt wird – von Jung zu Alt –, weil der Umwandlungssatz zu hoch ist.

Was sind zurzeit die grössten Herausforderungen der AHV?

Wir werden älter und sind länger gesund, das ist toll. Die Schweiz hat mit 87,2 Jahren, Stand 2020, weltweit eine der höchsten Lebenserwartungen. Bei gleichbleibendem Rentenalter beziehen wir also immer länger Rente. Das belastet die AHV. Zusätzlich gehen momentan die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in Pension, während die Anzahl der aktiven Berufstätigen durch tiefere Geburtenraten abnimmt. Ein krasses Missverhältnis entsteht, weil die steigenden Kosten für die Renten durch das Umlageverfahren von immer weniger Menschen finanziert werden müssen. Die AHV droht ab 2030 mehr auszugeben als sie einnimmt.

Was unternimmt der Arbeitgeberverband gegen die Auswirkungen der demografischen Entwicklung?

Wir unterstützen Massnahmen, um den Arbeitskräftemangel zu mindern, zum Beispiel solche zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir engagieren uns auch in der Entwicklung und Förderung älterer Mitarbeitenden. Zum einen in der Politik, zum anderen haben wir einen Verein gegründet, Focus 50 plus, der sich speziell dieser Personengruppe annimmt.

Anfang des Jahres ist die AHV-Reform 21 in Kraft getreten, unter anderem mit Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer und einem höheren Rentenalter der Frauen. Reicht das, um die AHV auf einen guten Weg zu bringen?

Mit diesen Feinjustierungen können wir zwar Engpässe überbrücken, aber die AHV wird erneut ins Negative kippen. Und zwar sehr bald. Weil niemand Leistungskürzungen will, braucht es nun den grossen Wurf und neue, gute Ideen für eine nachhaltige Lösung. Eine 13. AHVRente für alle, über die wir im März abstimmen, bewirkt genau das Gegenteil.

Bei der Sozialversicherung geht es sowohl um wirtschaftliche als auch soziale Nachhaltigkeit. Warum sind mehr AHV-Einnahmen durch erneutes Anheben der Mehrwertsteuer und höhere Beiträge von Arbeitgebern und -nehmenden nicht nachhaltig?

Wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand. Falls AHV-Beiträge für Arbeitgebende und -nehmende oder die Mehrwertsteuer weiter erhöht werden müssten, ist das nicht nachhaltig, sondern belastet alle, auch die Wirtschaft. Arbeitgebende können höhere Beiträge allenfalls durch Preiserhöhungen oder Fluktuation abwälzen. Arbeitnehmende haben diese Möglichkeit nicht. Sie leiden am meisten, denn sie müssen trotzdem Krankenkassenprämien, Miete et cetera zahlen. Ausserdem sollten auch die kommenden Generationen gut leben können. Wenn wir von Nachhaltigkeit sprechen, müssen wir alle Generationen im Auge behalten, nicht nur die Rentnerinnen und Rentner.

Barbara Zimmermann

«Unsere Rentenreform ist im Vergleich mit vielen europäischen Ländern zurückhaltend.»

Barbara Zimmermann

Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen

Wie nachhaltig ist die 13. AHV-Rente?

Eine 13. AHV-Rente würde eindeutig die Generationengerechtigkeit verletzen, sie ist daher nicht nachhaltig. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner haben selbst keine Beiträge für eine 13. Rente geleistet. Sie würden mehr beziehen, als sie je eingezahlt haben. Das ist nicht in Ordnung. Mir ist bewusst, dass steigende Kosten und die Teuerung vielen Menschen Kummer bereiten. Aber ein Giesskannenprinzip wie die 13. AHV-Rente wäre unverantwortlich und fatal. Ihre Finanzierung ist zudem unklar. Sie würde zu grossen Verteilkämpfen führen, gerade was den Teil betrifft, den der Bund übernimmt. Menschen, die Schwierigkeiten haben, allein von der AHV-Rente zu leben, können Ergänzungsleistungen beantragen. Genau dafür ist dieses wichtige Instrument da.

Anfang März wird über die Initiative der Jungfreisinnigen entschieden, die bis 2032 für Männer und Frauen eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 66 vorsieht. Wie trägt das zur Sicherung der AHV bei?

Ein höheres Rentenalter ist aus unserer Sicht eine sehr gute und nachhaltige Lösung. Sie schlägt drei Fliegen mit einer Klappe: Wenn Männer und Frauen länger arbeiten, zahlen sie erstens länger in die Sozialwerke ein. Zweitens generieren sie in der Zeit mehr Steuersubstrat. Drittens beziehen sie ihre Rente später. Kosten werden dadurch gesenkt, die AHV-Einnahmen erhöht.

Nach 2032 würde das Rentenalter automatisch an die sich entwickelnde Lebenserwartung angepasst. Warum?

Die automatische Anpassung an die demografische Entwicklung verhindert einen zukünftigen Reformstau. Das ist clever und verhindert, dass wir immer wieder die gleichen Diskussionen führen. Das Rentenalter würde jeweils moderat angehoben. Fünf Jahre vorher würde man wissen, wie lange es noch bis zur Pensionierung dauert, damit man Nachfolgeplanungen und andere Vorbereitungen rechtzeitig angehen kann. Dabei könnte das Rentenalter auch nach unten gehen, falls die Lebenserwartung eines Tages sinken sollte.

Menschen, die in körperlich anspruchsvollen, weniger gut bezahlten Berufen wie in der Pflege oder auf dem Bau arbeiten: Ist für sie ein höheres Rentenalter realistisch?

Die Erhöhung des Rentenalters ist eine Grundstossrichtung, weil wir immer älter werden. Aber natürlich gibt es körperlich sehr anspruchsvolle Tätigkeiten, die früher auslaugen. Die Baubranche kennt bereits im Gesamtarbeitsvertrag ein Frühpensionierungsmodell, bei dem die Leute ab sechzig in Rente gehen können. Einige würden aber auch länger arbeiten wollen. Am Schluss ist die individuelle gesundheitliche Verfassung ebenfalls ausschlaggebend.

Gibt es flexible Lösungen?

Warum nicht neue Ideen wie die Lebensarbeitszeit prüfen? Zum Beispiel, indem man sagt, ein Arbeitsleben umfasst fünfzig Jahre. Hat jemand eine Lehre gemacht, sind diese fünfzig Jahre früher erreicht, als wenn jemand Mitte zwanzig aus dem Studium kommt. Wir würden gerne an solchen Möglichkeiten herumdenken.

Bereits ab fünfzig wird es schwieriger, eine Anstellung zu finden. Wie geht das mit einem höheren Rentenalter einher?

Man sollte davon wegkommen, dass es mit Karriere und Lohn immer weiter aufwärts gehen muss. Wir kennen heute auch die Bogenkarriere, bei der man früher Verantwortung abgibt und den Lohn entsprechend anpasst. Damit ältere Mitarbeitende im Arbeitsprozess bleiben, braucht es sicher alle Seiten: Verständnis und Unterstützung der Arbeitgebenden genauso wie die Eigenverantwortung der Arbeitnehmenden. Ausserdem: Im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel sind wir auf die Älteren angewiesen. Es sind wertvolle Mitarbeitende mit Berufsund Lebenserfahrung. Wir haben grosses Interesse daran, dass sie erwerbstätig bleiben.

Wie sieht es mit den höheren Sozialabgaben für ältere Arbeitnehmende aus?

Noch dieses Jahr werden wir über die Reform der Beruflichen Vorsorge abstimmen. Dort geht es auch um die Entdiskriminierung der älteren Mitarbeitenden. Altersgutschriften sollen nicht mehr in vier Stufen ansteigen und Lohnabzüge immer höher werden. Mit 18 Prozent Lohnabzug werden heute ältere Arbeitnehmende unattraktiver. In Zukunft soll die Erhöhung nur noch in zwei Stufen erfolgen: bis 45 Jahre 9 Prozent Lohnabzug, ab 45 maximal 14 Prozent.

Wo steht die schweizerische Rentenreform, wie die Renteninitiative sie vorsieht, im europäischen Vergleich?

Sie ist mit einer Erhöhung auf 66 Jahre bis 2032 und anschliessender Verknüpfung mit der Lebenserwartung zurückhaltend. Viele europäische Länder denken bereits an ein höheres Rentenalter. Grossbritannien beispielsweise hat bereits 66 und will auf 67. Italien will von 62 auf 71, Deutschland von 65,7 auf 67. In Dänemark ist sogar ein Rentenalter von 74 angedacht.

Die Jüngeren wollen lieber weniger und flexibler arbeiten als mehr. Das nächste Problem für die AHV?

Ja, natürlich. Aber nicht bloss für die AHV, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Die Sozialwerke stützen auf Menschen ab, die arbeiten. Wenn jemand nicht arbeitet, führt das zu Beitragslücken und später zu Kürzungen bei der Rente. Dessen muss man sich bewusst sein. Deshalb sollte das Thema Sozialversicherung früh in die Bildung einfliessen. Was die Zuwanderung anbelangt, so helfen uns Arbeitskräfte aus EU und Drittstaaten hingegen, die Sozialwerke zu finanzieren und den Arbeitskräftemangel zu reduzieren.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Falls die Rentenaltererhöhung jetzt nicht durchkommt – was wir nicht hoffen –, wäre immerhin ein Zeichen gesetzt, dass etwas getan werden muss. 2026 steht die nächste AHV-Reform an. Wir wünschen der neuen Bundesrätin und dem Bundesamt für Sozialversicherungen, dass sie visionär denken und vorwärtsschauen. Nicht das bisher Erreichte auf den Kopf stellen, aber in grossen Kategorien denken und die Bevölkerung an unangenehme Themen wie ein höheres Rentenalter heranführen. Es wäre gut, wenn Gewerkschaften und linke Kreise dem offener, positiver und konstruktiver gegenüberstünden.

Fakten zur obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • Errichtet am 1. Januar 1948
  • Wichtigstes Sozialwerk der Schweiz, um den Existenzbedarf nach der Pensionierung angemessen zu decken
  • Finanzierung: Zu fast drei Vierteln von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden (8,7 Prozent des Bruttolohns); Beiträge des Bundes in der Höhe von 20 Prozent; Mehrwertsteuer, Spielbankengewinne etc. 7 Prozent.
  • Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen zahlen für die Rentnerinnen und Rentner.
  • Aktuell minimale Rente von 1225 CHF/Monat, maximale Rente von 2450 CHF/Monat, je nachdem wie lange und wie viel jemand eingezahlt hat.
  • Dank Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist mit Defiziten zu rechnen.

Deklaration: Dieser Inhalt wurde vom Sustainable Switzerland Editorial Team im Auftrag von economiesuisse erstellt.

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